Beitragsorientierte Versorgungsregelung - Entgeltumwandlung

Diese Versorgungsregelung regelt eine durch Entgeltumwandlung finanzierte beitragsorientierte betriebliche Altersversorgung der Arbeitnehmer. Die vereinbarten Versorgungsaufwendungen (Versorgungsbeiträge) werden über versicherungsmathematische Leistungstafeln in Versorgungsbausteine umgerechnet.
Die Finanzierung der Versorgungszusage erfolgt unternehmensintern durch Bildung von Pensionsrückstellungen. Das Mitglied kann die Verpflichtung aus dieser Versorgungsregelung durch eine Rückdeckungsversicherung finanzieren.
Rechtsgrundlage der Versorgung ist die Zusage des Mitglieds gegenüber dem Arbeitnehmer gemäß der jeweiligen Fassung dieser Versorgungsregelung und ggf. der unternehmensinternen Regelungen. Mit anderen, evtl. schon bestehenden, Versorgungszusagen besteht kein sachlicher Zusammenhang.